Produktbeschreibung
Bundesausschuss Farbe- und Sachwertschutz (Hrsg.)
Die Gesamtausgabe der Technischen Richtlinien für Maler- und Lackiererarbeiten.
2023. Merkblattsatz
in Folie eingeschweißt mit 28 BFS-Merkblättern, inkl. Inhaltsverzeichnis
Mit dem BFS-Merkblattsatz sind Sie auf der sicheren Seite - ob für die Ausbildung oder die tägliche Praxis des Maler- und Lackierers: Alle technischen Richtlinien für Maler-und Lackiererarbeiten auf einen Blick und auf dem aktuellen Stand.
Enthalten sind Merkblätter für 28 Leistungsbereiche aus dem Maler- und Lackiererhandwerk. In Text und Bild werden die technischen Regeln für die Ausführung glasklar erläutert.
Zuletzt geändert (Juli 2023):
- Merkblatt Nr. 26 - Farbveränderung von Beschichtungen im Außenbereich
60% günstiger!
Merkblattsatz in Folie eingeschweißt € 138,- (statt Einzelpreise der enthaltenen Merkblätter € 342,50)!
Übersicht der enthaltenen Merkblätter (Stand 2023):
1 - Beschichtung / Instandhaltung von Betonaußenflächen (2022)
2 - Imprägnierungen und Beschichtungen auf Kalksandstein-Sichtmauerwerk (2003)
3 - Beschichtungen für Balkone, Loggien und Laubengänge sowie vergleichbar genutzte Flächen aus Beton mit oder ohne Estrich (2022)
4 - Zinkstaubbeschichtungen (2019)
5 - Beschichtungen auf Zink und verzinktem Stahl (2009)
6 - Beschichtungen auf Bauteilen aus Aluminium (2016)
7 - Prüfrichtlinien für Wandbekleidungen vor, bei und nach der Verarbeitung (2013)
8 - Innenbeschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Betonflächen (2010)
9 - Beschichtungen auf mineralischen und pastösen Außenputzen (2019)
10 - Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Innenputz (2012)
11 - Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Porenbeton (2016)
12 - Oberflächenbehandlung von Gipsplatten (Gipskartonplatten) und Gipsfaserplatten (2007)
13 - Beschichtungen auf Ziegel-Sichtmauerwerk (2000)
14 - Beschichtung von Platten aus Faserzement und Asbestzement (2000)
15 - Brandschutzbeschichtungen auf Holz, Holzwerkstoffen und Stahlbauteilen (2009)
16 - Technische Richtlinien für Tapezier- und Spannarbeiten innen (2013)
17 - Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf massiven Gips-Wandbauplatten (2016)
18 - Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen im Außenbereich (2022)
19 - Risse in Außenputzen; Beschichtung und Armierung (1997)
19.1 - Risse in unverputztem und verputztem Mauerwerk, in Gipskartonplatten und ähnlichen Stoffen auf Unterkonstruktionen; Ursachen und Bearbeitungsmöglichkeiten (1991)
20 - Baustellenübliche Prüfungen zur Beurteilung des Untergrundes für Beschichtungs- und Tapezierarbeiten (2016)
20.1 - Beurteilung des Untergrundes für Putzarbeiten, Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden (1991)
21 - Technische Richtlinien für die Planung und Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen (2012)
22 - Beschichtungen auf Kunststoff im Hochbau (1998)
23 - Technische Richtlinien für das Abdichten von Fugen im Hochbau und von Verglasungen (2005)
24 - Beschichtungen auf pulverlackierten Bauteilen (2000)
25 - Richtlinien zur Beurteilung von Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen (2003)
26 - Farbveränderung von Beschichtungen im Außenbereich (2023)
Letzte Aktualisierungen (Stand 2023):
- Das BFS-Merkblatt Nr. 26 - Farbveränderung von Beschichtungen im Außenbereich: Neben Präzisierungen der Begriffe und Aktualisierung der Normen- und Richtlinienverweise wurde die Klassifizierung für die Codierung von Produktgruppen für die alterungsbedingte Farbveränderung um eine Lichtbeständigkeitsgruppe erweitert.
Es unterscheidet jetzt zwischen:
- hervorragend lichtbeständige anorganische Pigmente (Gruppe 1)
- sehr gut lichtbeständige Pigmente (Gruppe 2)
- gut lichtbeständige Pigmente (Gruppe 3)
- eingeschränkt lichtbeständige Pigmente (Gruppe 4)
Insgesamt soll somit den Produktinnovationen Rechnung getragen werden.
Die Hersteller sind angehalten, ihre Produkte hinsichtlich der neuen Matrix weiterhin selbst einzustufen und die Produkte bzw. die Farbkarten entsprechend zu codieren.
Aktualisierungen (Stand 2022):
- Das BFS-Merkblatt Nr. 1 - Beschichtung / Instandhaltung von Betonaußenflächen, gilt für Beschichtungen und somit für die Instandhaltung von Betonaußenflächen. Die Oberflächenbehandlung von Bauten und Bauteilen von Betonflächen ist in der ATV DIN 18363 – Maler- und Lackierarbeiten – Beschichtungen – (z.B. Hydrophobierung/Imprägnierung, Erstbeschichtung, Farbangleichung, Oberflächenschutz und Beschichtung schon beschichteter intakter Außenflächen) geregelt.
- Das BFS-Merkblatt Nr. 3 - Beschichtungen für Balkone, Loggien und Laubengänge sowie vergleichbar genutzte Flächen aus Beton mit oder ohne Estrich schließt nun die Lücke in der Durchnummerierung der BFS-Merkblätter. Es behandelt das neu aufgenommene Thema der Beschichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen und ergänzt das Merkblatt Nr. 1.
- Das Merkblatt Nr. 3 gilt für die Erst- und Überholungsbeschichtung intakter beschichteter und unbeschichteter horizontaler Bauteiloberflächen im Außenbereich. Ebenso für die beschichtungstechnische Überarbeitung von vorhandenen Nutzbelägen (z.B. keramische Fliesen und Platten). Es unterscheidet dekorative Beschichtungen ohne und mit Abdichtungsfunktion.
- Das BFS-Merkblatt Nr. 18 - Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen im Außenbereich, gilt für manuelle Erst-, Überholungs- und Erneuerungsbeschichtungen (Anstriche / Lackierungen / Oberflächenbehandlungen) von Holz und Holzwerkstoffen im Außenbereich auf nicht maßhaltigen Außenbauteilen aus Holz und Holzwerkstoffen mit nicht begrenzten Maßänderungen, z. B. mit offener Fuge montierten Außenbekleidungen aus Brettern, offenen Stülpschalungen auf Lattenrost, überlappenden Verbretterungen, Schindeln, Palisaden, Holzrosten, Zäunen;
begrenzt maßhaltigen Außenbauteilen aus Holz und Holzwerkstoffen mit zugelassenen Maßänderungen in begrenztem Umfang, z. B. Verbretterungen mit Nut und Feder, Gartenmöbeln, Fachwerk, Dachuntersichten und -gesimsen sowie Außentoren, Fenster- und Türläden, soweit diese nicht bereits als maßhaltig anzusehen sind;
maßhaltigen Außenbauteilen aus Holz und Holzwerkstoffen mit zugelassenen Maßänderungen in sehr geringem Umfang, insbesondere Fenstern, Außentüren und maßhaltig verzapften und verklebten (verleimten) Fenster- und Türläden. Fenster und Außentüren einschließlich der Innenseiten sind als Außenbauteil zu betrachten.