Produktbeschreibung
Zweitägige Praxisschulung zur Erstellung von Brandschutzkonzepten. Die Veranstaltung dient auch als Fortbildung für Brandschuztbeauftragte (16 Lehreinheiten).
Online-Live-Seminar; Veranstaltungsort: Offenbach
Für bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) wird auf der Grundlage der Landesbauordnungen ein ganzheitliches Brandschutzkonzept gefordert.
Im Brandschutzkonzept soll der Nachweis für die Umsetzung der Schutzziele des Bauordnungsrechtes über die Verknüpfung aller brandschutztechnischen Einzelmaßnahmen in sich schlüssig und nachvollziehbar dargestellt werden, um den Bauaufsichtsbehörden und den im Genehmigungsverfahren zu beteiligenden Brandschutzdienststellen eine Beurteilungsgrundlage zu verschaffen. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob für das Bauvorhaben besondere Anforderungen gestellt werden müssen oder Erleichterungen zugelassen werden können.
In dieser Praxisschulung erfahren Sie grundsätzliche Lösungswege, um einen wirtschaftlichen Brandschutz mit den gesetzlich vorgeschriebenen Schutzzielen zu vereinen. Mögliche Kompensationsmaßnahmen werden aufgezeigt.
Schwerpunkt des Seminars ist der vorbeugende bauliche Brandschutz mit folgenden Themen:
- Rettungswege auf dem Grundstück und im Gebäude
- Anordnung von Brandabschnitten und Brandwänden
- Feuerwiderstandsdauer der Bauteile
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Organisatorischer Brandschutz
- Abwehrender Brandschutz
Eine detaillierte Erläuterung der Vorgehensweise bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten gibt Ihnen fachlich wertvolle Anhaltspunkte, die Ihnen die Ausarbeitung eigener Konzepte erleichtern wird!
Melden Sie sich an zur 2-tägigen Praxisschulung zur Erstellung von Brandschutzkonzepten!
Bitte wählen Sie Ihren Wunschtermin:
24.-25.06.2024 Offenbach
28.-29.11.2024 Offenbach
Die Inhalte:
- Rechtsgrundlagen
- Brandschutzkonzept der MBO 2002
- Brandschutznachweise (Soll-Ist-Vergleich)
- Brandschutzkonzepte (schutzzielorientierte Betrachtung)
- Brandschutzpläne
- Brandschutznachweis für Wohngebäude (Gebäudeklasse 4)
- Brandschutznachweis für Industriegebäude
- Brandschutzkonzept für Sonderbauten
- Workshop (Entwicklung von Brandschutzkonzepten für ausgewählte Sonderbauten)
Das Seminar ist von der Ingenieurkammer Hessen als
geeignete Fortbildung im Sinne des § 5 (2) der
Fortbildungsrichtlinie der IngKH anerkannt:
- Nachweisberechtigung vorb. Brandschutz: insg. 16 UE
- Beratender Ingenieur: 16 UE
- Bauvorlagenberechtigung: 16 UE
Gebühr pro Teilnehmer: € 675,- zzgl. MwSt.
(inkl. ausführliche Seminarunterlagen, Erfrischungsgetränke, Kaffee, Gebäck und Pausensnacks)
Ihre Referenten:
Dipl.-Ing. Thomas Hankel; Beratender Ingenieur und
Sachverständiger für Brandschutz, Ingenieurbüro für
Brandschutz, Marburg
€ 675,- zzgl. MwSt.
(inkl. ausführliche Seminarunterlagen, Erfrischungsgetränke, Kaffee, Gebäck und Pausensnacks)
Veranstaltungsort:
Offenbach a. M.:
Umweltinstitut Offenbach GmbH
Frankfurter Straße 48
63065 Offenbach am Main
Anmeldung im 6. Obergeschoss
Wie melde ich mich an?
Online-Anmeldung: Art. Nr. 5424 in den "Warenkorb" legen und im Bemerkungsfeld den gewünschten Veranstaltungsort angeben
oder rufen Sie uns an: 0049-(0)711-71924-555
oder per Fax unter: 0049-(0)711-71924-444
Kein Widerrufsrecht:
Dem Teilnehmer steht, auch wenn er Verbraucher ist, also das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, kein Recht zum Widerruf zu, da es sich um einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Nr.9 BGB).
Stornobedingungen:
Bei Stornierung der Anmeldung bis 8 Tage vor Seminarbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 20% der Seminargebühr berechnet. Bei späterer Stornierung bzw. bei Nichterscheinen zur Veranstaltung oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme wird die volle Seminargebühr fällig. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenlos möglich.
Das UIO behält sich vor, Veranstaltungstermine zu verschieben oder abzusagen sowie Veranstaltungsorte zu verlegen. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage oder Verschiebung erfolgt rechtzeitig an die bei der Anmeldung angegebene Adresse.
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